Arbeitslosengeld (Deutschland)

Arbeitslosengeld (Alg) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre. Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitslosengeld enthält das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Ähnliche Leistungen gibt es auch in allen anderen europäischen Staaten.

Zwischen 2005 und 2022 hieß das Arbeitslosengeld offiziell in Abgrenzung zum Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“) „Arbeitslosengeld I“, wurde in der Alltagssprache aber weiterhin als „Arbeitslosengeld“ bezeichnet. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende von Arbeitslosengeld II in „Bürgergeld“ umbenannt und modifiziert.

Das Arbeitslosengeld ist abhängig von der geleisteten Beitragshöhe und wird aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Das Bürgergeld wird dagegen aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuermitteln, finanziert.