Arbeitsmarktneutralität
Der Begriff Arbeitsmarktneutralität bezeichnet ein Prinzip, wodurch verhindert werden soll, dass der Einsatz von finanziell günstigeren ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Mitarbeitern und, in Ländern mit bestehender Wehrpflicht, von wehrersatzdienstpflichtigen bzw. zivildienstpflichtigen Mitarbeitern, vollwertige Arbeitsplätze ersetzt werden.