Arbeitsministerium
Ein Arbeitsministerium ist ein Ministerium, zuständig für die Arbeitsmarktpolitik, die Belange der Arbeitnehmerschaft, und das Arbeitsrecht eines Staates. Amtsleiter ist der Arbeitsminister bzw. die Arbeitsministerin.
Je nach politischer Leitlinie ist das Arbeitsministerium – sofern nicht eigenständig – meist dem Portefeuille des Sozialministeriums oder des Wirtschaftsministeriums zugeteilt.