Arbeitsrecht der Kirchen
Das Arbeitsrecht der Kirchen umfasst die Kirchengesetze und Ordnungen, mit denen die Kirchen ihr Arbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht regeln. Es handelt sich um besondere Rechte, die den Kirchen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber durch viele Staaten – mit unterschiedlicher Regelungsfreiheit – zugestanden sind. Dennoch müssen die Kirchen staatliche Bestimmungen beachten.