Arbeitsschutzgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Kurztitel: Arbeitsschutzgesetz
Abkürzung: ArbSchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Richtlinie 89/391/EWG und Richtlinie 91/383/EWG
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 805-3
Erlassen am: 7. August 1996
(BGBl. I S. 1246)
Inkrafttreten am: 21. August 1996
Letzte Änderung durch: Art. 7 G vom 22. Dezember 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 369 vom 29. Dezember 2025)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
30. Dezember 2025
(Art. 23 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2025)
Weblink: Text des ArbSchG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Arbeitsschutzgesetz (Abkürzung ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie). Das Arbeitssicherheitsgesetz ist das „Controlling-Gesetz“ zum Arbeitsschutzgesetz.

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1).