Arbeitstag
Arbeitstag ist im Arbeitsrecht ein Tag, an dem tatsächlich, betriebsüblich oder branchenüblich die Arbeit aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag (Fünf-Tage-Woche), nicht aber am Feiertag.
Arbeitstag ist im Arbeitsrecht ein Tag, an dem tatsächlich, betriebsüblich oder branchenüblich die Arbeit aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag (Fünf-Tage-Woche), nicht aber am Feiertag.