Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand) ist im Arbeits- und Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff, wonach ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Gegensatz ist die Arbeitsfähigkeit. Nicht jede Krankheit führt zur Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Leistungsunfähigkeit.
- ↑ Arbeiterkammer Wien über Krankenstand ( vom 21. Februar 2009 im Internet Archive)