Archivrecht (Schweiz)

In der Schweiz ist das Archivrecht föderalistisch geregelt: Jeder Kanton hat ein eigenes Archivgesetz oder eine eigene Archivverordnung. Archivreglemente gibt es auch in einigen Städten und Gemeinden. Der Bund hat 1998 das "Bundesgesetz über die Archivierung" erlassen. Dieses hat jedoch auf die Kantone und die Gemeinden keine direkten Auswirkungen, obwohl die Kantone, die nach 1998 ein Gesetz ausgearbeitet haben, sich zumindest teilweise an den Regelungen des Bundes orientierten. Naturgemäss sind in einem föderalistischen Staat die Bestimmungen sehr unterschiedlich, beispielsweise in Bezug auf die Schutzfristen, obwohl in den Kantonen teilweise dieselben Aktenkategorien anfallen. Jedes Archiv steht in einer eigenen historisch-rechtlichen Tradition. Dazu ist – um nur ein Beispiel zu nennen – ein Staatsarchiv aus einem Universitätskanton in einem anderen Umfeld tätig als ein Archiv aus einem Kanton ohne Hochschule.