Argentinisches Staatsangehörigkeitsrecht
Das Argentinische Staatsangehörigkeitsrecht regelt die Art und Weise, wie man die argentinische Staatsangehörigkeit erwirbt oder erwerben kann. Staatsangehörigkeit, wie sie im Völkerrecht verwendet wird, beschreibt die rechtlichen Methoden, durch die eine Person eine nationale Identität und die formelle Mitgliedschaft in einer Nation erlangt. Staatsbürgerschaft bezieht sich auf die Beziehung zwischen einer Nation und einem Staatsangehörigen, nachdem die Mitgliedschaft erreicht wurde. Argentinien erkennt ein duales System an, das sowohl Jus soli als auch Jus sanguinis für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt akzeptiert und ermöglicht ausländischen Personen die Einbürgerung.