Argwohn
Der Argwohn ist eine (noch) unbestimmte, weitestgehend unbelegte, Meinung von einer Person, Sache oder einem Rechtsverhältnis. Der Argwohn ist die Vorstufe, die sich zum Verdacht verdichten kann, und mit der „Ahnung“, Vermutung und dem „Misstrauen“ verwandt.
- ↑ In den Rechtswissenschaften wird „Vertrauen“ als schützenswertes Rechtsgut gesehen und „Arglist“ aber auch „Verleumdung“ und „Vortäuschung“ als besonders verwerfliche Handlung.