Artikel 9 der japanischen Verfassung
Der Artikel 9 der japanischen Verfassung ist ein Absatz in der derzeitigen japanischen Verfassung von 1946, der kriegerische Aktivitäten sowie den Unterhalt von Streitkräften verbietet.
Der Artikel 9 der japanischen Verfassung ist ein Absatz in der derzeitigen japanischen Verfassung von 1946, der kriegerische Aktivitäten sowie den Unterhalt von Streitkräften verbietet.