Assoziierungsabkommen
Als Assoziierungsabkommen (auch Assoziationsabkommen) werden völkerrechtliche Verträge bezeichnet, bei denen sich der Vertragspartner an eine zwischennationale oder supranationale Gemeinschaft bindet, jedoch nicht (Voll-)Mitglied der Gemeinschaft wird. Dem assoziierten Partner werden dabei Rechte und Pflichten eingeräumt.
Assoziierungsabkommen sind allgemein in der Handelspolitik üblich.
- ↑ Europäische Kommission – Erweiterung – Assoziierungsabkommen. ec.europa.eu, archiviert vom am 23. August 2010; abgerufen am 11. Oktober 2009.