Außensteuergesetz (Deutschland)

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
Kurztitel: Außensteuergesetz
Abkürzung: AStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Fundstellennachweis: 610-6-8
Erlassen am: 8. September 1972
(BGBl. I S. 1713)
Inkrafttreten am: 13. September 1972
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 22. Dezember 2025
(BGBl. I Nr. 353 vom 23. Dezember 2025)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. Dezember 2025
(Art. 10 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2025)
GESTA: D027
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) soll sicherstellen, dass auch bei einer Verlagerung von Einkommen oder Vermögen in das Ausland zumindest für eine gewisse Zeit eine Besteuerung in Deutschland erfolgt.

Das AStG wurde 1973 eingeführt und seitdem vielfach geändert. Es handelt sich um ein Spezialgesetz mit Regelungen, die Auswirkungen auf mehrere Einzelsteuergesetze haben, und zwar auf das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie auf die Vermögensteuer, die allerdings seit 1997 nicht mehr erhoben werden darf.

Die Finanzverwaltung hat zur Anwendung des AStG eine umfangreiche Anweisung erlassen, die sie am 22. Dezember 2023 komplett neu gefasst hat.

  1. Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes vom 14. Mai 2004, BStBl. I Sondernummer 1/2004 S. 3
  2. Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes - Bundesfinanzministerium - Service. Abgerufen am 20. Juni 2024.