Außerstreitgesetz

Basisdaten
Titel: Außerstreitgesetz
Langtitel: Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen
Abkürzung: AußStrG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht
Fundstelle: BGBl. I Nr. 111/2003
Inkrafttretensdatum: 13. Dezember 2003
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 38/2019
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Außerstreitgesetz (AußStrG) ist das österreichische Gesetz, das die besonderen Vorschriften für Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) enthält. Es ist neben der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts. Das Außerstreitverfahren entspricht in etwa der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Deutschland.