Auengebiete von nationaler Bedeutung im Kanton Bern
Diese Liste der Auengebiete von nationaler Bedeutung im Kanton Bern enthält 54 Flussauen im Schweizer Kanton Bern, die durch die Bundesverordnung vom 28. Oktober 1992 geschützt und Teil des Bundesinventars der Auengebiete von nationaler Bedeutung (französisch Inventaire fédéral des zones alluviales d’importance nationale, italienisch Inventario federale delle zone golenali d’importanza nazionale) sind. Die Auenverordnung stützt sich auf den Artikel 18a, Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz.
In der Auenverordnung ist festgelegt, wer im Zusammenhang mit dem Aueninventar wofür zuständig ist. Demnach ist auf nationaler Ebene der Bund dafür zuständig, die national bedeutenden Auenobjekte in einem Inventar aufzulisten, die Liste publik zu machen und nach gesetzlichen Vorgaben Entschädigungen an Landeigentümer auszurichten. Den Kantonen kommt die Aufgabe zu, die inventarisierten Objekte als konkrete Naturschutzgebiete auszuweisen. Dazu legen sie nach Anhören der Grundeigentümer und Bewirtschafter den genauen Grenzverlauf der Objekte fest und scheiden ökologisch ausreichende Pufferzonen aus; sie treffen nach Anhören der Grundeigentümer und Bewirtschafter die zur Erhaltung der Objekte geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen und erstatten dem Bund Bericht. Bei einigen Auengebieten hatten die Kantone von sich aus schon lange vor der Entstehung des Bundesinventars kantonale Naturreservate eingerichtet.
- 1 2 Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 1. November 2017, abgerufen am 6. September 2023.
- ↑ Verzeichnis der Naturschutzgebiete des Kantons Bern. Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern. 2016.