Auf Sicht fahren
Auf Sicht zu fahren beziehungsweise Sichtfahrbetrieb bedeutet, dass bei der Bewegung eines Fahrzeugs der Fahrzeugführer zumindest anteilig selbst durch Hinsehen feststellt, dass die Fahrt gefahrlos möglich ist.
Auf Sicht zu fahren beziehungsweise Sichtfahrbetrieb bedeutet, dass bei der Bewegung eines Fahrzeugs der Fahrzeugführer zumindest anteilig selbst durch Hinsehen feststellt, dass die Fahrt gefahrlos möglich ist.