Aufenthaltsstatus (Deutschland)
Unter Aufenthaltsstatus versteht man umgangssprachlich die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt einer Person im Inland. Die Bezeichnung ist kein Rechtsbegriff. Sie wird zwar in einigen Vorschriften des deutschen Aufenthaltsrechts, im Bereich des Datenschutzrechts und teilweise im Schulrecht der Bundesländer verwendet, dort aber nicht definiert.
- ↑ § 11 AsylbLG, § 78, § 78a und § 91d AufenthG, die Anlage zur AZRG-DV und Art. 4 Bayerisches Aufnahmegesetz vom 24. Mai 2002 (Bay. GVBl. S. 192).
- ↑ Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung).
- ↑ § 4 Verordnung über die einjährige Berufsfachschule im Land Berlin (VO einjährige OBF) vom 19. September 2007 (GVBl. S. 489); § 3 [Hamburgische] Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) vom 20. April 2006 (HambGVBl. S. 189).