Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen
Die Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen durch strafrechtliche Rehabilitierung von Opfern der NS-Justiz ist ein Teil der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und ein Instrument der Wiedergutmachung.
Die Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen durch strafrechtliche Rehabilitierung von Opfern der NS-Justiz ist ein Teil der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und ein Instrument der Wiedergutmachung.