Aufklärungsrüge
Die Aufklärungsrüge ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht. Der Revisionsführer erhebt hierbei im Rahmen der Revision die Rüge, der Tatrichter habe seine Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung gem. § 244 Absatz 2 StPO (Amtsaufklärungspflicht) verletzt, weil er von sich aufdrängenden weiteren Beweismitteln keinen Gebrauch gemacht habe und deshalb zu einem möglicherweise falschen Beweisergebnis gelangt sei.
- ↑ Johannes Wessels, Jus 1969, 1