Auflösung des Deutschen Bundes
Die Auflösung des Deutschen Bundes wurde mehrmals während des Bestehens dieses Staatenbundes diskutiert.
Die Verfassungsgesetze des Deutschen Bundes sahen an sich keine Auflösung vor und auch nicht, dass Mitglieder ihn verlassen. So wurde in den Jahren 1848 und 1849, als im Gebiet des Deutschen Bundes das kurzzeitige revolutionäre Deutsche Reich entstand, der Bund nicht aufgelöst: Der Bundestag (einziges Bundesorgan) stellte nur seine „bisherige“ Tätigkeit zugunsten der Reichsregierung ein. Im Jahr 1851 wurde der Bund in alter Form wiederhergestellt, und eine knapp zehnjährige Reaktionsära setzte ein. Vor allem nach 1859 kam es wieder zu einer Debatte über eine Bundesreform.
Faktisch aufgelöst wurde der Deutsche Bund schließlich im Sommer 1866: Preußen behauptete zunächst, dass der Bund schon durch den Bundesbeschluss vom 14. Juni aufgelöst worden sei. Der Bundestag habe nämlich einen bundeswidrigen Antrag zur Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen angenommen. Die verbleibenden Mitgliedstaaten wie Österreich lehnten allerdings diese Auffassung ab. Preußen und seine Verbündeten siegten jedoch im Deutschen Krieg des Juni und Juli 1866. In den Friedensverträgen mit den Kriegsgegnern ließ Preußen dann die Anerkennung festschreiben, dass der Deutsche Bund aufgelöst sei. Am 24. August 1866 bestätigte der Bundestag die Auflösung.
Einen Nachfolger im rechtlichen Sinne hatte der Bund nicht. Im Norden seines ehemaligen Gebietes entstand aber ein preußisch geführter Bundesstaat, der Norddeutsche Bund.