Aufschiebende Wirkung

Die aufschiebende Wirkung ist in der Rechtswissenschaft eine mögliche Rechtsfolge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung. Die angefochtene Entscheidung darf kraft des Suspensiveffekts nicht vollzogen werden, bis über das Rechtsmittel bzw. den Rechtsbehelf rechtskräftig entschieden ist.