Aufsichtsbehörde (DSGVO)

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zu errichten. Die Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und den freien Verkehr von personenbezogenen Daten in der Europäischen Union zu garantieren. Darüber hinaus sind Kirchen berechtigt, sofern sie bereits am 24. Mai 2016 umfassende Regeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten anwenden, eigene Aufsichtsbehörden zu errichten.

  1. Artikel 51 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung
  2. Artikel 91 Datenschutz-Grundverordnung