Aufzugsanlage
Eine Aufzugsanlage, auch Aufzug, Lift oder Fahrstuhl, ist eine technische Einrichtung, dir Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert. Aufzugsanlagen – mit Ausnahme des Paternosteraufzugs – zählen in der Fördertechnik zu den unstetigen Förderanlagen.
Die eigentliche Definition für einen Aufzug ist:
- Förderhöhe mindestens 180 cm
- teilweise geführte Aufzugskabine
- mindestens zwei feste Zugangsstellen.
In der Richtlinie 2014/33/EU wird Aufzug definiert als
- ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten Führungen entlang fortbewegt,
oder
- Hebeeinrichtungen, die sich nicht zwingend an starren Führungen entlang, jedoch in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen.
Der Begriff Personenlift dient zur Unterscheidung von besonderen Liften, mit denen keine Personen transportiert werden können oder dürfen, wie ein kleiner Speisenlift bzw. ein bloßer Lastenaufzug; oder aber einem besonders großen Bettenaufzug in einem Krankenhaus, in dem Bett samt Patient und Begleitern fahren können.
- ↑ Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (Neufassung), abgerufen am 28. Dezember 2024. In: EUR-Lex. Artikel 2 (1) Begriffsbestimmungen.