Augenscheinkarte
Als Augenscheinkarte (auch Streitkarte) wird eine handgezeichnete Landkarte bezeichnet, die topographische Sachverhalte nach dem „Augenschein“ (Besichtigung des Geländes) abbildet, ohne vorangegangene Landesvermessung.
- ↑ Der Ämteratlas des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel auf der Website der Georg-August-Universität Göttingen, abgerufen am 16. Mai 2013