Augsburger Reichsmünzordnung von 1551

Die Augsburger Reichsmünzordnung von 1551 des Augsburger Reichsabschiedes vom 14. Februar 1551 ließ Kaiser Karl V. (1519–1556; † 1558) am 28. Juli des gleichen Jahres verkünden. Die vorherige Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 wurde fast völlig verändert. Das größte Nominal war der Reichsguldener zu 72 Kreuzern, neben dem der sächsische Guldengroschen im Wert von 68 Kreuzern zugelassen war.

  1. Numismatische Hefte, Nr. 20, 1986: Paul Arnold: Kurfürst August und das sächsische Münzwesen, S. 17