Augsburger Reichsmünzordnung von 1559

Die Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 wurde von Kaiser Ferdinand I. auf dem Augsburger Reichstag erlassen. Damit wurde eine Münzordnung geschaffen, die sich durchzusetzen vermochte. Diese dritte Reichsmünzordnung hob die Wertgleichheit von rheinischem Goldgulden und Güldener auf und führte den Reichsguldener im Wert von 60 Kreuzern ein.

  1. Walther Haupt: Sächsische Münzkunde. 1974, S. 124.
  2. Paul Arnold: Kurfürst August und das sächsische Münzwesen. In: Numismatische Hefte, Nr. 20, 1986, S. 16: Die Wertgleichheit vom rheinischem Goldgulden und Güldener bzw. Guldiner wurde aufgehoben mit der Einführung des Reichsguldens im Wert zu 60 Kreuzern.