Ausbilder in der Feuerwehr

Ein Ausbilder in der Feuerwehr, meist Kreisausbilder genannt, ist ein Ausbilder bei der Feuerwehr in Deutschland, der einen entsprechenden Lehrgang gemäß FwDV 2 erfolgreich absolviert hat. Er soll die theoretische und praktische Feuerwehrausbildung in den nicht an Landesfeuerwehrschulen stattfindenden Lehrgängen durchführen. Die hier beschriebenen Regelungen sind deutschlandweit einheitlich in der FwDV 2 beschrieben. Weil das Feuerwehrwesen in Deutschland in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, können landesspezifisch zusätzliche oder abweichende Regelungen bestehen.

  1. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
  2. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.