Ausbilder in der Feuerwehr
Ein Ausbilder in der Feuerwehr, meist Kreisausbilder genannt, ist ein Ausbilder bei der Feuerwehr in Deutschland, der einen entsprechenden Lehrgang gemäß FwDV 2 erfolgreich absolviert hat. Er soll die theoretische und praktische Feuerwehrausbildung in den nicht an Landesfeuerwehrschulen stattfindenden Lehrgängen durchführen. Die hier beschriebenen Regelungen sind deutschlandweit einheitlich in der FwDV 2 beschrieben. Weil das Feuerwehrwesen in Deutschland in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, können landesspezifisch zusätzliche oder abweichende Regelungen bestehen.
- ↑ Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
- ↑ Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.