Ausburger
Ausburger oder Ausbürger, gleichbedeutend mit Pfahlburger, ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein.
Ausburger oder Ausbürger, gleichbedeutend mit Pfahlburger, ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein.