Ausgleichsmandat

Ausgleichsmandate dienen dazu, die bei bestimmten Wahlsystemen zustande kommenden Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine oder weniger Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. So wird erreicht, dass die Parteien im Parlament im Sinne einer Verhältniswahl entsprechend ihres Stimmanteils (im Deutschen Bundestag der Zweitstimmenanteil) vertreten sind. Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag war 2013, 2017 und 2021 die Zuteilung von Ausgleichsmandaten vorgesehen.