Aushub
Aushub (von Ausheben) ist die Tätigkeit des Abtragens, Abschiebens, Abräumens oder Aushebens von mineralischem Material, von Boden, gelockertem Gestein oder mineralischen Baustoffen wie Gleisschotter, bei Baumaßnahmen, etwa beim Bau von Baugruben, Einschnitten, etwa für Gewässer oder Verkehrstrassen, oder unterirdischen Bauwerken. Auch das dabei gewonnene Aushubmaterial wird verkürzt als Aushub bezeichnet. Manchmal, aber nicht immer zum Aushub gerechnet wird (aus praktischen Gründen) das bei Nassbaggerei in Gewässern anfallende Baggergut. Im Zuge von Baumaßnahmen anfallendes Bodenmaterial wird Bodenaushub, gelegentlich auch Erdaushub, genannt. Bergematerial und Abraum, also beim Bergbau anfallendes Nebengestein, zählt nicht zum Aushub.
Aushub mit einem Anteil mineralischer Fremdbestandteile von mehr als 10 Prozent gilt in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt als Bodenmaterial. Bei einem Anteil von über 50 Prozent ist Wiedernutzung nur als Recyclingbaustoff möglich.