Ausländische Einkünfte (Deutschland)

Ausländische Einkünfte sind im deutschen Steuerrecht Einkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen (unbeschränkte Steuerpflicht) aus einem ausländischen Staat beziehen. Die Einkunftsquelle liegt im Ausland.

Vom deutschen Recht anerkannte ausländische Einkünfte unterliegen der Steuerermäßigung (§ 34c, § 34d EStG, § 26 KStG), da diese Einkünfte regelmäßig auch von anderen Staaten mit einer Einkommensteuer belegt werden. Regelungszweck ist also die Vermeidung oder Abschwächung einer Doppelbesteuerung, sofern diese nicht bereits durch ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert wurde.

  1. 1 2 Birgitta Dennerlein: ausländische Einkünfte Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 29. September 2023.
  2. Uwe Ritzkat: Ausländische Einkünfte § 34d EStG. KKB/Kraft, § 34d EStG, 8. Aufl. 2023, NWB.