Auslage (Geld)
Unter Auslagen versteht man Geldausgaben, die jemand für die Erbringung einer Dienstleistung oder die Erfüllung eines Auftrages verwendet und die von einem Dritten zu erstatten sind (§ 670, § 675 BGB).
Unter Auslagen versteht man Geldausgaben, die jemand für die Erbringung einer Dienstleistung oder die Erfüllung eines Auftrages verwendet und die von einem Dritten zu erstatten sind (§ 670, § 675 BGB).