Deutsche Auslandshandelskammer

Auslandshandelskammern (AHK), auch bilaterale Handelskammern, vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, fördern die wechselseitigen Unternehmensbeziehungen und unterstützen insbesondere die Marktinteressen deutscher Unternehmen im Gastland. AHKs sind private, also keine staatlichen oder diplomatischen Einrichtungen. Insbesondere unterstützen sie Ansiedlungs- und Investitionsvorhaben sowie die Geschäftsanbahnung im Ausland und den Export durch ein Dienstleistungsangebot, das in einzelnen Fällen auch Routineaufgaben wie Buchhaltung und Gehaltsabrechnung einschließen kann. Auslandshandelskammern sind in Ländern vertreten, die für die deutsche Wirtschaft von besonderem Interesse sind.

Die erste AHK wurde 1894 in Brüssel gegründet. Heute gibt es sie an 150 Standorten in 93 Ländern (Stand: 2024).

  1. Die Deutschen Auslandshandelskammern. In: AHK. 2024, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Januar 2019; abgerufen am 14. Februar 2024.