Auslieferung (Recht)

Eine Auslieferung ist die Überstellung einer im ersuchenden Staat verfolgten Person an diesen durch den ersuchten Staat zu Zwecken der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung.

  1. Vogel, in: Grützner/Pötz/Kreß: Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., IRG, Vor § 1 Rn. 2.