Ausnüchterungszelle

Als Ausnüchterungszelle bezeichnet man Räume, die dazu dienen, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehende Personen bis zur Beendigung ihres Rausches festzuhalten. Derartige Räume können eine eigene Institution darstellen oder einem Krankenhaus, Gefängnis oder sonstigem (zum Beispiel einem Polizeirevier) angegliedert sein.

  1. «Evaluation der Kostendeckung von Ausnüchterungszellen». (PDF; 75,7 KB) Schweizer Bundesrat, 1. April 2015, archiviert vom Original am 6. Oktober 2015; abgerufen am 3. Juli 2021.