Ausschließliches Recht
Unter einem ausschließlichen Recht versteht man im deutschen Recht ein Nutzungsrecht mit der Wirkung, andere von dieser Nutzung auszuschließen.
Unter einem ausschließlichen Recht versteht man im deutschen Recht ein Nutzungsrecht mit der Wirkung, andere von dieser Nutzung auszuschließen.