Ausschließlichkeitsrecht
Ausschließlichkeitsrecht ist ein im Gewerblichen Rechtsschutz gebräuchlicher Begriff für ein monopolähnliches subjektives Recht, das ein (positives) Benutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht umfasst.
Ausschließlichkeitsrecht ist ein im Gewerblichen Rechtsschutz gebräuchlicher Begriff für ein monopolähnliches subjektives Recht, das ein (positives) Benutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht umfasst.