Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen
Der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen (Committee of European Securities Regulators, CESR) war ein Stufe-3-Komitee der Europäischen Union (EU) innerhalb des Lamfalussy-Verfahrens. Er wurde gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission in der Folge des Schlussberichts der Weisen unter dem Vorsitz des Barons Alexandre de Lamfalussy eingerichtet und nahm am 6. Juni 2001 seine Arbeit auf. Es handelte sich dabei um einen unabhängigen Ausschuss der europäischen Wertpapieraufseher mit Sitz in Paris. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 23. Januar 2009 zur Errichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems ist CESR mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) aufgegangen.
- ↑ Lamfalussy-Bericht ( vom 24. März 2013 im Internet Archive)
- ↑ Erwägungsgrund 68 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (PDF)