Ausschuss für Gefahrstoffe

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ist ein gemäß § 20 der Gefahrstoffverordnung einzusetzendes ehrenamtlich tätiges bundesdeutsches Gremium. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Erarbeitung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).