Ausspähen von Daten
Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.