Ausweichregeln zwischen Luftfahrzeugen

Die Ausweichregeln zwischen Luftfahrzeugen definieren Vorschriften bei der Annäherung zweier Luftfahrzeuge mit Kollisionsgefahr. Diese legen fest, welcher der Beteiligten in welcher Situation Vorrang hat bzw. in welche Richtung er auszuweichen hat. Grundgedanke dabei ist, dass ein ausweichendes Luftfahrzeug seinen Flugweg in der Regel immer nach (in Flugrichtung) rechts ändert.

Die Ausweichregeln gelten sowohl für Flüge nach Instrumenten- als auch Sichtflug-Regeln und werden international im ICAO Annex 2 definiert. In Deutschland waren sie bis zum Inkrafttreten der Neubekanntmachung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in § 13 LuftVO a.F., sowie je nach Luftfahrzeugtyp zusätzlich in Form einer entsprechenden Flugbetriebsordnung definiert.

  1. Frank Dörner: Nach Rechts. Ausweichregeln thematisieren. In: Luftsport. Nr. 2, 2007, S. 17–18.
  2. International Civil Aviation Organization: International Standards – Rules of the Air Annex 2 to the Convention on International Civil Aviation (PDF; 1,1 MB) 10. Edition, Juli 2005, abgerufen am 8. November 2012
  3. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)