Auszugshaus

Mit Auszugshaus, Austragshaus, Ausziehhaus, Ausnahm(s)haus, früher auch Abnahme oder Abnahmehaus wird ein auf einer Hofstätte errichtetes kleineres Gebäude bezeichnet, das für die Altbauern (Altenteiler) errichtet wurde und, nach der Übergabe des Hofes an die Erben, den Altbauern als Wohnstätte dient. Weitere Begriffe sind Ausgeding(e)haus, Auszügler, Nahrungshaus bzw. Korbhaus oder Stöckli (Schweizerdeutsch), auch Ellerhaus oder, nach dem übergeordneten Vertrag, kurz Ausgedinge oder Altenteil.

  1. abnahmehaus. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Neubearbeitung. 1965–2018; dwds.de
  2. Hans Bickel, Christoph Landolt: Schweizerhochdeutsch. Wörterbuch der Standardsprache in der deutschen Schweiz. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Hrsg. vom Schweizerischen Verein für die deutsche Sprache. Dudenverlag, Berlin 2018, S. 80.