Automobilkaufmann

Automobilkaufmann bzw. Automobilkauffrau ist in Deutschland seit 1998 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Der Beruf des Automobilkaufmanns ist auf die organisatorischen, informationstechnischen, servicetechnischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen des Kfz-Gewerbes zugeschnitten, wobei das Auto und sein Markt im Vordergrund stehen. Hauptsächlich arbeiten Automobilkaufleute in Autohäusern des Kraftfahrzeuggewerbes oder aber bei Herstellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen.

In der Schweiz ist der Eidg. Dipl. Automobilkaufmann eine Weiterbildung, welche mit einer höheren Fachprüfung abgeschlossen wird.

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau (AutoKfAusbV) (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 67 kB), abgerufen am 19. April 2024.