Autorisierung

Eine Autorisierung (von lateinisch auctorare verbürgen‘, ‚bekräftigen‘, ‚bestätigen) ist im weitesten Sinne eine Zustimmung oder Erlaubnis, spezieller die Einräumung von Rechten gegenüber interessierten Rechtssubjekten, gegebenenfalls als Nutzungsrecht gegenüber Dritten.

  1. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 23. Juli 2019] Im Wörterbuch ist wie im Lateinischen üblich die Erste Person Singular Indikativ Präsens Aktiv lateinisch auctoro angegeben.).