Aviosuperficie
Als Aviosuperficie wird in Italien gemäß dem Ministerialerlass vom 8. August 2003 ein nichtöffentliches Flugplatzgelände bezeichnet, das nicht als „Privatflughafen“ zertifiziert ist, das aber für die Landung und den Abflug von Leichtflugzeugen und Ultraleichtflugzeugen vorgesehen ist. Diese Flugplätze sind in der Regel nicht nach ICAO-Richtlinien ausgerüstet.
- ↑ Decreto 8 agosto 2003 in der Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana vom 23. Dezember 2003