Böhmische Gebiete Deutschösterreichs

Die böhmischen Gebiete Deutschösterreichs umfassten nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie im Herbst 1918 die mehrheitlich deutschsprachigen Teile der ehemaligen Länder der böhmischen Krone, die sowohl von der Republik Deutschösterreich als auch von der Tschechoslowakei beansprucht wurden. Sie waren nie anerkannter Teil der Republik Deutschösterreich.

Gegen Ende des Ersten Weltkriegs proklamierte sich am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakei als selbständiger Staat. In den überwiegend von Deutschen besiedelten Grenzgebieten Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens lehnte die Mehrheit der Bewohner die Einbeziehung in den neuen Staat ab. Zwei neugegründete Provinzen (Deutschböhmen und Sudetenland) sowie die Kreise Böhmerwaldgau und Deutschsüdmähren erklärten ihren Anschluss an die am 12. November 1918 ausgerufene Republik Deutschösterreich. Die Tschechoslowakei bestand jedoch auf den vollständigen Besitz der historischen Länder der böhmischen Krone. Im November bis Dezember 1918 besetzten tschechoslowakische Truppen die Gebiete. Der Vertrag von Saint-Germain vom 10. September 1919 bestätigte den Verbleib der von Deutschen bewohnten Gebiete bei der Tschechoslowakei.