Börsenhändler

Als Börsenhändler versteht man im engeren Sinne die Vertreter und Angestellte der Kreditinstitute, die zum Börsenhandel zugelassen sind. Im weiteren Sinne versteht man unter dem Begriff jeglichen Börsenteilnehmer.

  1. Börsenhändler. In: Börsenlexikon. Börse Frankfurt, abgerufen am 10. Dezember 2024.