Börsenhändler
Als Börsenhändler versteht man im engeren Sinne die Vertreter und Angestellte der Kreditinstitute, die zum Börsenhandel zugelassen sind. Im weiteren Sinne versteht man unter dem Begriff jeglichen Börsenteilnehmer.
- ↑ Börsenhändler. In: Börsenlexikon. Börse Frankfurt, abgerufen am 10. Dezember 2024.