Börsenusance
Unter Börsenusancen versteht man Handelsbräuche, die auf einer einheitlichen, freiwilligen und dauernden Übung (Gewohnheitsrecht) beruhen und der Abwicklung von Börsengeschäften dienen. Börsenusancen und andere Verhaltensregeln wurden überwiegend in schriftliche Börsenordnungen übergenommen. Diese werden von den Börsenräten erlassen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BörsG).
- ↑ Cordula Heldt: Börsenusancen Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 5. November 2020.
- ↑ vgl. beispielsweise Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Linksammlung, abgerufen am 5. November 2020.
- ↑ Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche im Internet Archive ) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Stand 24. August 2020.