Bündnisfall

Der Bündnisfall (lateinisch Casus Foederiscasus der Fall, foedus das Bündnis) ist in der diplomatischen Sprache eine Lage, in der eine von einem Staat aufgrund eines militärischen Beistandsvertrages eingegangene Verpflichtung wirksam wird, in einen Krieg einzutreten, den der jeweilige Bündnispartner führt, bzw. einen Krieg zum Schutze dieses Partners zu beginnen. Eine solche Möglichkeit der kollektiven Verteidigung wird in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen explizit vorgesehen, bis der UN-Sicherheitsrat angemessene Maßnahmen trifft. Auch ohne das Vorliegen eines Militärbündnisses erlaubt Artikel 51 einen militärischen Beistand des angegriffenen Staates.