Bürgerort
Der Bürgerort (auch Heimatort bzw. Ort der Heimatberechtigung; französisch Lieu d’origine, italienisch Luogo di attinenza, rätoromanisch Lieu d’origin) ist in der Schweiz die Gemeinde, in der ein Bürger der Schweiz sein Heimatrecht hat. Der Bürgerort kann, muss aber nicht mit dem Geburtsort oder Wohnort übereinstimmen. Heutzutage ist die Heimatberechtigung an einem Bürgerort von geringerer praktischer Bedeutung als in früheren Zeiten, ist aber im Schweizer Pass und auf der Schweizer Identitätskarte eingetragen, während in anderen Ländern stattdessen der Geburtsort an entsprechender Stelle vermerkt ist.
Mit dem Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft, die sich aus drei Bürgerrechten zusammensetzt (Gemeinde, Kanton und Bund), ist daher gleichzeitig der Erwerb des Bürgerrechts einer spezifischen Gemeinde und somit die politische Partizipation im Schweizer Staatswesen verbunden.